Beirat

Aufgaben

Die Aufgaben des Schulbeirates sind in § 13 der Satzung der Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland festgelegt. Danach unterstützt der Schulbeirat die zugehörige Schule u.a. in den Bereichen Wirtschafts- und Finanzplanung, bei den Planungen baulicher Veränderungen und Weiterentwicklungen, bei Personalentscheidungen, bei der grundsätzlichen Einrichtungskonzeption und bei der Ausgestaltung des evangelischen Profils. 

Der Schulbeirat tagt in regelmäßigen Abständen gemeinsam zu den aktuellen Themen. In den Zeiten zwischen den Sitzungen stehen die einzelnen Beiratsmitglieder der Schule in ihren jeweiligen Aufgabengebieten beratend und unterstützend zur Seite.

Mitglieder

Die Satzung der Schulstiftung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland schreibt in § 12 (1) die Bildung eines Schulbeirats vor. Dieser wird durch Wahl für drei Jahre bestimmt und setzt sich gemäß § 12 (2) und (3) Satz 2 an unserer Schule aus der Schulleitung, der Hortleitung, dem Schulpastor, einer Vertretung des Lehrerkollegiums und sechs VertreterInnen der Elternschaft zusammen.

Seit der letzten Wahl 2021 setzt sich der Schulbeirat aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Steffi WolfSchulleitung
Gunnar LorenzHortleitung
Katharina SchurVertretung des Lehrerkollegiums
Thorsten MarkertSchulpastor, Verantwortlicher evangelisches Profil
Stefan Kretzschmar-Paul  Beiratssprecher
Kathrin KonietzkeStellvertretende Beiratssprecherin, Verantwortliche Hort
Michael PottsVerantwortlicher Finanzen
Lars FrahmVerantwortlicher Bau und Energie
Silvia MatzkeProtokollführerin
Annina ThannheiserVerantwortliche Personal